Verrechnung:

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen und habe somit mehr Zeit für individuelle Gespräche und Therapien. Nach dem Ordinationsbesuch bitten wir Sie, das Honorar in Bar oder an unserem Bankomatterminal zu begleichen.

Die Honorarnote, die Sie nach Ihrem Besuch erhalten, kann bei Ihrer Versicherung eingereicht werden. Je nach Versicherung bekommen Sie einen Teil des Honorars für  die Ordination zurück. Üblicherweise sind das 80% des Betrags, den ein Vertragsarzt für die gleiche Leistung erhält.

 

Eine direkte Abrechnung kann mit der KFA Baden erfolgen.

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SVA Antrag für Wahlarztkostenrückerstattung
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Gebietskrankenkassen Antrag auf Wahlarztkostenrückerstatung
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